Betriebliche Alersvorsorge
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist in Zeiten relativ geringer gesetzlicher Rentenansprüche ein unverzichtbarer Pfeiler der persönlichen Absicherung für alle Arbeitnehmer, aber auch für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) von Kapitalgesellschaften. Profitieren Sie im Alter von den wertvollen steuerlichen Fördermöglichkeiten während der Einzahlungsphase.
Direktversicherung
Der Klassiker in der betrieblichen Altersversorgung zur Nutzung
attraktiver Steuer- und gegebenenfalls Sozialversicherungsvorteile in
der Einzahlungsphase – mit lebenslanger Rente, und auf Wunsch mit
Berufsunfähigkeitsschutz und Hinterbliebenenabsicherung
Direktzusage
Ihr Arbeitgeber gibt Ihnen das verbindliche Versprechen auf Kapital-
oder Rentenleistungen im Alter, bei Berufsunfähigkeit oder auch zur
Absicherung Ihrer Hinterbliebenen. Aufwendungen im Rahmen der
Direktzusage sind in der Einzahlungsphase steuer- und gegebenenfalls
sozialversicherungsfrei.
Pensionskasse
Unkomplizierte Absicherung von Versorgungsleistungen unter Ausnutzung
attraktiver Steuer- und ggf. Sozialversicherungsvorteile in der
Einzahlungsphase bei der Pensionskasse. Lebenslange Rente – auf Wunsch
mit Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenabsicherung.
Unterstützungskasse
Ideal bei erhöhtem Absicherungsbedarf im Alter. Besonders leitende
Angestellte und Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF), können auf diesem
Weg bestehende Versorgungslücken minimieren – und das mit steuer-
und gegebenenfalls sozialversicherungsfreien Aufwendungen.