Betriebliche Alersvorsorge



Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist in Zeiten relativ geringer gesetzlicher Rentenansprüche ein unverzichtbarer Pfeiler der persönlichen Absicherung für alle Arbeitnehmer, aber auch für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) von Kapitalgesellschaften. Profitieren Sie im Alter von den wertvollen steuerlichen Fördermöglichkeiten während der Einzahlungsphase.

Direktversicherung

Der Klassiker in der betrieblichen Altersversorgung zur Nutzung attraktiver Steuer- und gegebenenfalls Sozialversicherungsvorteile in der Einzahlungsphase – mit lebenslanger Rente, und auf Wunsch mit Berufsunfähigkeitsschutz und Hinterbliebenenabsicherung

Direktzusage

Ihr Arbeitgeber gibt Ihnen das verbindliche Versprechen auf Kapital- oder Rentenleistungen im Alter, bei Berufsunfähigkeit oder auch zur Absicherung Ihrer Hinterbliebenen. Aufwendungen im Rahmen der Direktzusage sind in der Einzahlungsphase steuer- und gegebenenfalls sozialversicherungsfrei.

Pensionskasse

Unkomplizierte Absicherung von Versorgungsleistungen unter Ausnutzung attraktiver Steuer- und ggf. Sozialversicherungsvorteile in der Einzahlungsphase bei der Pensionskasse. Lebenslange Rente – auf Wunsch mit Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenabsicherung.

Unterstützungskasse

Ideal bei erhöhtem Absicherungsbedarf im Alter. Besonders leitende Angestellte und Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF), können auf diesem Weg bestehende Versorgungslücken minimieren – und das mit steuer- und gegebenenfalls sozialversicherungsfreien Aufwendungen.