Krankenversicherung



Private und Gesetzliche Krankenversicherung, wer darf welche Versicherung wählen und was sind der größte Unterschied? Alle Arbeitnehmer und Angestellten die im Jahr über der Versicherungspflichtgrenze liegen (brutto 49.500 €), sowie alle Selbständigen, Gewerbetreibenden, Freiberufler und Beamte dürfen sich entweder freiwillig gesetzlich krankenversichern, oder sich auch eine Private Krankenversicherung auswählen.

In den Gesetzlichen Krankenversicherungen wird der Beitrag prozentual vom Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (44.550 € brutto) erhoben. Die Leistungen aller gesetzlichen Krankenversicherungen orientieren sich an einem einheitlichen Leistungskatalog, der im Regelfall Basisversorgung mit teilweisen Zuzahlungen beinhaltet. Was der Katalog nicht beinhaltet muss privat bezahlt werden.

Bei allen privaten Krankenversicherungen bestimmt der Versicherungsnehmer das Niveau der Versicherungsleistungen selbst. Hier orientiert sich die Beitragshöhe immer an den gewünschten Leistungen, dem Eintrittsalter, Dauererkrankungen und den Tarifen der Versicherer. Von der Basisversorgung bis zu Sonderbehandlungen und Krankentagegeld ist alles versicherbar.

Bei gleichen Ausgangsbedingungen kann die Beitragshöhe zwischen den einzelnen Versicherern unterschiedlich hoch sein. Hier ist ein Vergleich unbedingt zu empfehlen. Theoretisch kann der Versicherer bei fristgemäßer Kündigung bis 55 Jahre gewechselt werden. Doch da das Eintrittsalter des Privatpatienten für die Beitragshöhe sehr wichtig ist, wird jeder spätere Wechsel fast immer teurer. Oft bleibt die gewählte privateKrankenversicherung lebenslang bestehen. Deshalb ist der Versicherungsvergleich vor dem Abschluss ganz wichtig und notwendig.