Gesetzliche Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung und übernimmt einen Teil der Kosten, die bei der häuslichen oder stationären Versorgung eines Pflegebedürftigen entstehen, wenn die Pflege mindestens ein halbes Jahr andauert.
Die Pflegeversicherung leistet nur nach einem Antrag. Dieser muss auch bei einer gewünschten Höherstufung eingereicht werden. Nach Erhalt des Antrages lässt der Versicherungsträger prüfen, ob dieser gerechtfertigt ist. Dazu lässt er den (Sozial-)Medizinischen Dienst oder einen geprüften Gutachter einen Hausbesuch beim Antragsteller durchführen. Hier wird dann ein Gutachten erstellt, welches Aufschluss über die Pflegebedürftigkeit und den Pflegeaufwand gibt.