Arbeitsloseversicherung
Ein Element der Sozialversicherung in Deutschland ist die gesetzliche Arbeitslosenversicherung. Die Grundlage für die Arbeitslosenversicherung ist das Gesetz, das im Dritten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III) festgeschrieben wurde. Ihre Aufgabe ist es, die finanziellen Folgen von Arbeitslosigkeit abzufangen. Die wichtigsten Leistungen sind die Zahlung von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II und Kurzarbeitergeld. Weitere Leistungen sind die Berufsberatung, Arbeitsvermittlung und die Qualifizierung. Träger ist die Bundesagentur für Arbeit. Im Gegensatz zu anderen Arten der Sozialversicherung gibt es keine vergleichbare private Arbeitslosenversicherung. Vorrangiges Ziel der Arbeitslosenversicherung ist die Überbrückung vorübergehender Arbeitslosigkeit zwischen zwei Beschäftigungen.